Die betreffenden Produkte:
Flüssigprodukte in der Passagierkabine, nämlich: Flüssigkeiten, Aerosole, Gels und Pasten, Mineralwasser, Parfüms, Getränke, Lotionen, Cremen, Duschgel, Shampoos, Maskara, Suppen, Sirups, Zahnpaste, Flüssigseifen, Deodorants und alle Artikel von ähnlicher Konsistenz.
Die davon betroffenen Passagiere müssen bei den Sicherheitskontrollen alle Fläschchen und Tuben, die maximal je 100 ml enthalten dürfen, separat in einem durchsichtigen, verschlossenen Plastikbeutel (etwa Tiefgefriersäckchen) in einem Format von etwa 20 cm mal 20 cm vorweisen.
Pro Person ist ein einziger Beutel erlaubt.
Bei der Sicherheitskontrolle ist Folgendes verboten:
- Produkte in diesem Beutel, wenn dieser offen oder undurchsichtig ist.
- Produkte in einem Beutel, wenn sie angehäuft sind, oder übereinander gelegt sind.
- Füllmengen von mehr als 100 ml.
Folgende Ausnahmen sind erlaubt:
1. Flüssige Medikamente
- Die Passagiere dürfen flüssige Medikamente (Insulin, Sirups…) in die Passagierkabine mitnehmen, vorausgesetzt, sie legen den Sicherheitsbeamten ein Attest oder eine Verschreibung auf ihren Namen vor.
- Für feste Medikamente (Tabletten und Kapseln) gibt es keine Einschränkung.
2. Flüssige Babynahrung für mitreisende Babys.
Für diese Produkte gibt es keine Einschränkung. Denken Sie daran, wieder verschließbare Behälter zu nehmen: tatsächlich könnte von Ihnen verlangt werden, diese Nahrungsmittel zu kosten!
Dementsprechend fordert die Royal Air Maroc ihre Passagiere zu Folgendem auf:
Registrieren Sie möglichst viele Dinge als Gepäck im Frachtraum und nehmen Sie im Handgepäck nur das mit, was absolut für die Reise unerlässlich ist.
Wenn der Passagier ohne Gepäck im Frachtraum reist und nur sein Handgepäck hat, muss er die Flüssigkeiten in einen Plastikbeutel (etwa einen Tiefkühlbeutel) von etwa 20 cm x 20 cm geben.